AGB (Stand 03/2012)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HNB Nordbleche GmbH (im Folgenden nur noch HNB genannt), Turmtannen 8, 49451 Holdorf

1. Geltungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle mit der HNB abgeschlossenen Verträge. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HNB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2. Angebot und Auftragsbestätigung 

Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote der HNB an Kunden sind für 21 Kalendertage bindend. Ein Vertrag kommt in diesen Fällen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Die Angaben in Prospekten, Preislisten, Internetangeboten etc., über Maße, besondere Eigenschaften etc., sind nur als Hinweise auf die Qualität und Art und Weise der Produkte zu verstehen. Es handelt sich nicht um vertraglich verbindliche Zusicherungen. Die Daten sind für die HNB nur verbindlich, wenn sie im Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung schriftlich ausdrücklich zugesichert werden.

Unentgeltliche technische Beratungen, Berechnungen von Mengen und vergleichbare Leistungen sind Serviceleistungen der HNB und nicht Vertragsbestandteil. Gewährleistungsansprüche der Auftraggeber wegen Beratungs- oder Berechnungsfehler bestehen nicht.

3. Preise

Die in den Preislisten genannten Einzelpreise sind unverbindlich und als beispielhafte Tagespreise zu verstehen. Sie können ohne Vorankündigung geändert werden. Der aktuelle Tagespreis ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die gesetzlichen Pflichtabgaben, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

4. Lieferbedingungen

Lieferfristen und Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung als wesentlicher Vertragsbestandteil. Die HNB ist bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Die Liefertermine sind aber nicht bindend im Sinne eines Fixgeschäftes. Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins erfolgt schnellstmögliche Nachlieferung. Insoweit steht der HNB eine Nachfrist von 30 Tagen zu. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber berechtigt, die Leistung abzulehnen. Im Falle einer verspäteten Lieferung bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen die HNB. Teillieferungen sind zulässig.

Erfüllungsort ist der Firmensitz der HNB, nämlich Turmtannen 8 in 49451 Holdorf.

Bei allen Lieferungen, auch bei solchen frei Empfangsort, gehen alle Gefahren ab der Beladung des Transportmittels am Erfüllungsort auf den Auftraggeber über, wobei es gleichgültig ist, wer den Transport besorgt und auf welche Kosten er erfolgt. Für die Entladung der Ware vor Ort ist der Auftraggeber zuständig. Er trägt Kosten und Risiko.

Lieferungen frei Ort werden so nah an der Verwendungsstelle wie möglich und nach dem Ermessen des Frachtführers geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendige Bemannung für die Entladung zur Verfügung zu stellen, sowie eine Empfangskontrolle der gelieferten Ware durchzuführen. Ist der Auftraggeber oder ein Repräsentant trotz eines vereinbarten Liefertermins vor Ort nicht anwesend, ist die HNB trotzdem berechtigt, die Auslieferung vorzunehmen. Hierüber ist der Auftraggeber zu benachrichtigen.

Der Lieferschein oder der Frachtbrief des Transporteurs ist der Nachweis der ordnungsgemäßen und fehlerfreien Lieferung. Es obliegt dem Auftraggeber, die Ware vor Ort unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) auf Mängel zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind der HNB schriftlich anzuzeigen.

Kosten in Verbindung mit aufgetretener Wartezeit bei Entladung der Ware sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige vergleichbare Lieferhindernisse und Erschwernisse (z.B. Naturkatastrophen, Energiemangel, Rohstoffmangel, Feuer, Streik etc.) berechtigen HNB die Lieferung für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wünscht der Auftraggeber eine spätere Lieferung als vereinbart oder verschuldet der Auftraggeber eine verzögerte Lieferung, gehen die daraus resultierenden Lager- und sonstige Kosten zu seinen Lasten. In diesem Fall steht die Anzeige der Lieferbereitschaft der Lieferung gleich. Bei Lieferung ab Werk hat die HNB ihre Pflichten mit der Anzeige der Versandbereitschaft erfüllt.

Die HNB ist nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn der Auftraggeber mit einer anderen Leistung aus einem weiteren Liefervertrag, insbesondere mit einer Zahlungsverpflichtung, im Verzug ist.

5. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzüge sofort bei Lieferung in bar oder per Scheck an den Auslieferungsfahrer zu entrichten. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Fälligkeit verwendet. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der HNB anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nicht geltend machen. Etwaige gewährte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug.

6. Versandgeschäft (betr. Widerrufsrecht)

Für den Fall das Sie Ihr Widerrufsrecht wahrnehmen, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40€ inkl. MwSt. nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche durch die HNB gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HNB.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe des Bruttorechnungsbetrages ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiter verkauft wurde. Die HNB nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Die HNB ist berechtigt, dieser Befugnis zu widerrufen, wenn der Verkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, der HNB die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen.

Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltswaren mit anderen Sachen erwirkt die HNB das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Auftraggeber verwahrt die neue Sache unentgeltlich. Zur Sicherung der Forderungen der HNB tritt der Auftraggeber auch solche Forderungen an die HNB ab, die in durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die HNB nimmt diese Abtretung an.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist die HNB berechtigt, die Vorbehaltsware als ihr Eigentum zurückzunehmen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Rücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Die HNB verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Gewährleistung

Maße, Gewichte und sonstige technische Angaben in unseren Verträgen, Zeichnungen, Prospekten, Abbildungen, Internetauftritten, sonstigen Angeboten oder Unterlagen unterliegen den handelsüblichen Abweichungen bzw. den Normtoleranzen der Hersteller. Entsprechende Abweichungen unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen, sowie nach DIN, EU-Norm oder der geltenden Übung sind daher zulässig. Die entsprechenden Angaben sind in diesem Sinne keine zugesicherten Eigenschaften oder Beschaffenheitsvereinbarungen.

Entsprechendes gilt für Muster und Proben. Sie sind unverbindliche Ansichtsstücke. Produkt- und materialbedingte Abweichungen oder Veränderungen, hierunter auch produktionsbedingte Farbschwankungen, stellen keinen Mangel da.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn bestimmte Beschaffenheitsmerkmale ausdrücklich zusätzlich schriftlich vereinbart / bestätigt werden. Die von uns gelieferten Erzeugnisse entsprechen dem üblichen europäischen Standard. Warenlieferungen nach DIN werden entsprechend der Bauregelliste mit Ü-Zeichen versehen.

Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung von mängelfreier Ersatzware seitens der HNB. Weitere Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers werden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Fälle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, des arglistigen Verschweigens von Mängeln und des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Bereitstellung der Ware ab Werk zur Abholung oder zum Zeitpunkt der Auslieferung beim Auftraggeber.

Durch die HNB zur Verfügung gestellte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen etc., bleiben deren Eigentum. Gleiches gilt für Werkzeuge oder sonstige Hilfsmittel, die dem Auftraggeber auf Zeit zur Verfügung gestellt werden.

Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung der von der HNB zur Verfügung gestellten Unterlagen, zu welchem Zweck auch immer, ist nur mit gesonderter schriftlicher Genehmigung zulässig. Gleiches gilt für die Verbreitung über das Internet oder sonstige Medien.

9. Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Inhalt möglichst nahe kommt.